Wer in einem Gefängnis sitzt und krank wird, kann sich nicht aussuchen, zu welchem Arzt er/sie geht, sondern ist auf Gedeih und Verderben auf den/die jeweilige Anstaltsarzt/-ärztin angewiesen. Und so sind die Arzt-Patienten-Beziehungen in den Haftanstalten ein ständiger Quell von Klagen.
Gefängnisarzt der JVA Bruchsal
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