Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.Mai 2012 entschieden, dass Sonja Suder nicht aus der Haft entlassen wird. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht andauern darf, es sei denn die Hauptverhandlung hat schon begonnen, oder es liegt ein wichtiger Grund vor, der den Beginn des Prozesses verhindert hat. Sonja Suder ist nun über acht Monate in Haft, das Schwurgericht hat noch nicht einmal entschieden, ob die Anklage zugelassen wird, einen Termin für einen Prozessbeginn gibt es schon gar nicht. Welcher „wichtige“ Grund hat also nach Ansicht des Oberlandesgerichts einen Prozess bisher verhindert?
Die Krankheit von Christian Gauger, der mit angeklagt ist! Denn, wie sagt es der Beschluss: Für das Schwurgericht hätte „erstmals“ am 7.3.2012 die Notwendigkeit bestanden, sich mit einer erneuten Begutachtung von Christian Gauger auseinanderzusetzen, denn erst jetzt hätte die Verteidigung von Christian Gauger seine Verhandlungsunfähigkeit behauptet. Die Verteidiger widersprechen dieser Behauptung energisch: das gesamte Auslieferungsverfahren von Sonja Suder und Christian Gauger ist geprägt von dem schweren Krankheitsbefund nach seinem Schlaganfall. Im Jahr 2009 ist von der Verteidigung ausdrücklich beantragt worden, den Haftbefehl gegen Herrn Gauger aufzuheben, weil er verhandlungsunfähig ist, diesem Antrag waren mehrere Gutachten beigefügt. Das Schwur-gericht war von sich aus verpflichtet, die Verhandlungsfähigkeit von Herrn Gauger im November 2011 überprüfen zu lassen. Fünf Monate hat es dazu nichts gemacht, nun soll mit dem fehlenden Gutachten eine weitere Haft von Frau Suder begründet werden. Bemerkenswert findet die Verteidigung auch, dass das Oberlandesgericht die Fluchtgefahr von Frau Suder u.a. damit begründet, dass sie 79 Jahre alt ist und deshalb besonders haftempfindlich, es heißt dann: „Da sie im Fall einer Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe damit rechnen muss, den Rest bzw. einen Großteil ihres künftigen Lebens in Unfreiheit zu verbringen, besteht ein besonders höher Flucht-anreiz, der in dem hohen Lebensalter kein ausreichendes Korrektiv findet“. Die Frage stellt sich immer dringlicher: welches Ziel soll mit der Haft von Frau Suder eigentlich erreicht werden?
http://www.verdammtlangquer.org/2012/05/oberlandesgericht-lehnt-haftentlassung-von-sonja-suder-ab/#more-521